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Waffenkauf mit WBK oder Jagdschein – so läuft es bei uns ab

Waffenkauf mit WBK oder Jagdschein – so läuft es bei uns ab
person Geschrieben von: Marcus Tetzner list Im: Ratgeber Auf:
Waffenkauf mit WBK oder Jagdschein – so läuft es bei uns ab

Von der Bestellung bis zur Lieferung: welche Unterlagen Sie brauchen, was die NWR-IDs sind und wie der Waffenversand funktioniert.

Eine Büchse, Flinte oder Kurzwaffe online kaufen – geht das überhaupt? Ja, und es ist einfacher, als viele denken. Weil erlaubnispflichtige Waffen nur an berechtigte Personen abgegeben werden dürfen, läuft der Kauf allerdings etwas anders ab als bei einem Messer oder einem Zielfernrohr. Hier erklären wir Schritt für Schritt, wie eine Bestellung bei X-Hunter abläuft.

1. Bestellen wie gewohnt

Sie legen die gewünschte Waffe in den Warenkorb und bestellen ganz normal über die Kasse. Erwerbspflichtige Artikel sind im Shop markiert; an der Kasse bestätigen Sie mit einem Häkchen, dass wir vor dem Versand Ihre Erwerbsberechtigung benötigen. Als Zahlungsart stehen Ihnen Vorkasse, bei bestellbaren Artikeln die 25 % Anzahlung sowie easyCredit zur Verfügung.

2. Unterlagen schicken

Direkt nach der Bestellung erhalten Sie eine Bestätigung per E-Mail, in der genau steht, was wir brauchen:

  • Erwerbsberechtigung: Waffenbesitzkarte (bei Bedarf mit Voreintrag) oder Jagdschein – als Kopie mit allen Seiten, die Eintragungen, Unterschriften und Siegel enthalten.
  • Personalausweis: Vorder- und Rückseite.
  • NWR-IDs: Ihre Personen-ID und die Erlaubnis-ID Ihrer WBK bzw. Ihres Jagdscheins.

Am schnellsten geht es per Foto oder Scan an kontakt@x-hunter.de oder per WhatsApp – immer mit Ihrer Bestellnummer. Alternativ können Sie eine amtlich beglaubigte Kopie oder die Originale per Einschreiben senden.

3. Welche Berechtigung für welche Waffe?

Das hängt von der Waffe und Ihrer Erlaubnis ab. Grob gesagt:

  • Jäger erwerben ihre erste Langwaffe mit dem gültigen Jahresjagdschein, jede weitere Langwaffe mit ihrer Waffenbesitzkarte. Schalldämpfer für Langwaffen dürfen sie ebenfalls mit dem Jagdschein kaufen, ohne Voreintrag in der WBK. Munition für Langwaffen erhalten sie mit dem Jagdschein. Für Kurzwaffen brauchen auch Jäger einen Voreintrag auf der grünen WBK.
  • Sportschützen erwerben mit der gelben WBK unter anderem Einzellader- und Repetier-Langwaffen; innerhalb von sechs Monaten höchstens zwei Waffen. Alles andere – etwa Selbstlader und Kurzwaffen – erfordert einen Voreintrag auf der grünen WBK.
  • Grüne WBK mit Voreintrag: erlaubt den Erwerb der eingetragenen Waffenart innerhalb eines Jahres.

Die vollständige Übersicht mit allen Sonderfällen finden Sie auf unserer Seite Erwerbsberechtigung. Im Zweifel fragen Sie uns einfach vor der Bestellung.

4. Was sind die NWR-IDs?

Seit September 2020 melden wir jeden Waffenverkauf an das Nationale Waffenregister. Dafür brauchen wir zwei Nummern: Ihre Personen-ID (beginnt mit „P“) und die Erlaubnis-ID der jeweiligen WBK bzw. Ihres Jagdscheins (beginnt mit „E“). Beide erfahren Sie bei Ihrer Waffenbehörde. Jungjäger, die noch nicht im Register stehen, geben stattdessen ihre Klardaten an.

5. Prüfung und Versand

Sobald Zahlung und Unterlagen da sind, prüfen wir Ihre Berechtigung. Danach geht die Waffe raus – ausschließlich innerhalb Deutschlands und per Waffenversand mit Ausweisprüfung: Der Zusteller übergibt das Paket nur Ihnen persönlich, und zwar an die Person und Adresse, die in Ihren Dokumenten eingetragen sind. Für den Identservice berechnen wir 15 € je Waffe. Mit der Versandbestätigung erhalten Sie die Sendungsnummer und Ihre Rechnung.

6. Nach dem Erhalt: anmelden

Den Erwerb müssen Sie Ihrer Waffenbehörde innerhalb von zwei Wochen anzeigen und die Waffe in Ihre WBK eintragen lassen – das gilt auch, wenn Sie sie wieder zurückgeben möchten. Jungjäger beantragen ihre grüne WBK ebenfalls innerhalb von zwei Wochen nach dem ersten Erwerb.

Unser Tipp

Halten Sie Ihre Unterlagen schon vor der Bestellung bereit und schicken Sie sie direkt nach dem Kauf. Dann liegt Ihre Waffe meist schon wenige Tage später bei Ihnen. Fragen beantworten wir gern per E-Mail, Telefon oder WhatsApp – weitere Antworten finden Sie in unseren häufigen Fragen.

Hinweis: Dieser Beitrag gibt einen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist das jeweils aktuelle Waffengesetz.

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