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Hinweis gemäß § 18 Batteriegesetz

Da in unseren Sendungen Batterien und Akkus enthalten sein können, sind wir nach dem Batteriegesetz (BattG) verpflichtet, Sie auf Folgendes hinzuweisen:

Batterien und Akkus dürfen nicht im Hausmüll entsorgt werden, sondern Du bist zur Rückgabe gebrauchter Batterien und Akkus gesetzlich verpflichtet. Altbatterien können Schadstoffe enthalten, die bei nicht sachgemäßer Lagerung oder Entsorgung die Umwelt oder Ihre Gesundheit schädigen können. Batterien enthalten aber auch wichtige Rohstoffe wie z.B. Eisen, Zink, Mangan oder Nickel und können verwertet werden.

Sie können die Batterien nach Gebrauch in einer kommunalen Sammelstelle oder im Handel vor Ort unentgeltlich zurückgeben. Selbstverständlich können Sie die bei uns gekauften Batterien zur fachgerechten Entsorgung wieder an uns zurückschicken. Senden Sie bitte ein ausreichend frankiertes Päckchen mit dem Stichwort "Batterieentsorgung" an: X-Hunter c/o Tetzner & Stuth GbR, Morgensterner Straße 5, D-24407 Rabenkirchen-Faulück

Die Abgabe in Verkaufsstellen ist dabei auf für Endnutzer für die übliche Mengen sowie solche Altbatterien beschränkt, die der Vertreiber als Neubatterien in seinem Sortiment führt oder geführt hat.

Entsorgungspflichtige Batterien sind an der durchgestrichenen Mülltonne zu erkennen, die auf der Verpackung aufgedruckt ist. Jeweils unter dem Mülltonnen-Symbol befindet sich die chemische Bezeichnung des enthaltenen Schadstoffs:



Pb = Blei enthält mehr als 0,004 Prozent Blei.
Cd = Cadmium enthält mehr als 0,002 Prozent Cadmium.
Hg = Quecksilber enthält mehr als 0,0005 Prozent Quecksilber.


Informationen gem. § 18 Elektro- und Elektronikgeräte-Gesetz (ElektroG)

Entsprechend dem Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (ElektroG) informieren wir die privaten Haushalte über folgende Punkte:
Elektro- und Elektronikgeräte, die zu Abfall geworden sind, gelten als Altgeräte. Besitzer von Altgeräten haben diese einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Altgeräte dürfen daher nicht mit dem Hausmüll entsorgt werden; sie sind deshalb mit dem nebenstehenden Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne versehen.



Besitzer von Altgeräten haben Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle von diesem zu trennen, sofern nicht die Altgeräte bei öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern abgegeben und dort zum Zwecke der Vorbereitung zur Wiederverwendung von anderen Altgeräten separiert werden.
Besitzer von Altgeräten aus privaten Haushalten können diese bei den Sammelstellen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger oder bei den von den Herstellern oder Vertreibern i.S.d. ElektroG eingerichteten Rücknahmestellen abgeben. Ein Onlineverzeichnis der Sammel- und Rücknahmestellen finden Sie hier: https://www.ear-system.de/ear-verzeichnis/sammel-und-ruecknahmestellen.jsf

Altgeräte, insbesondere Geräte der Informationstechnik sowie der Telekommunikation, wie Computer und Smartphones, können personenbezogene Daten enthalten. Für das Löschen dieser Daten auf solchen Altgeräten sind Sie selbst vor dessen Entsorgung verantwortlich.