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Freie Waffen ab 18: Was ist ohne Erlaubnis erlaubt?

Freie Waffen ab 18: Was ist ohne Erlaubnis erlaubt?

person Geschrieben von: Marcus Tetzner list Im: Ratgeber Auf:
Freie Waffen ab 18: Was ist ohne Erlaubnis erlaubt?

Schreckschuss, Luftdruck, Armbrust und Messer: was Sie ohne Erlaubnis kaufen dürfen und was beim Führen und Schießen gilt.

Nicht jede Waffe braucht eine Waffenbesitzkarte. Schreckschusspistolen, Luftgewehre, Armbrüste und viele Messer dürfen Erwachsene ohne behördliche Erlaubnis kaufen und besitzen. Das heißt aber nicht, dass alles erlaubt ist: Beim Mitführen in der Öffentlichkeit und beim Schießen gelten klare Regeln. Hier der Überblick.

Kaufen und besitzen ab 18

Erlaubnisfrei ab 18 Jahren erwerben und besitzen Sie unter anderem:

  • Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen (SRS) mit PTB-Zulassungszeichen und die passende Munition,
  • Druckluft-, Federdruck- und CO2-Waffen mit F-Zeichen, also bis 7,5 Joule (Diabolos dafür sind ohne Altersgrenze frei),
  • Armbrüste,
  • Messer – mit Ausnahme verbotener Messer wie Springmesser, die seit Oktober 2024 grundsätzlich verboten sind.

Bei uns erkennen Sie solche Artikel am Hinweis „ab 18“. Wir versenden sie mit DHL Alterssichtprüfung: Der Zusteller prüft bei der Übergabe Ihren Ausweis. Eine Ausweiskopie müssen Sie uns innerhalb Deutschlands nicht schicken.

Mitführen: Hier wird es streng

„Erlaubnisfrei kaufen“ heißt nicht „überall mitnehmen“. Die wichtigsten Regeln:

  • SRS-Waffen: Wer sie außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Grundstücks bei sich trägt, braucht den kleinen Waffenschein. Auf öffentlichen Veranstaltungen ist das Führen auch damit verboten. Für den reinen Transport – nicht schuss- und nicht zugriffsbereit, etwa im verschlossenen Behältnis – ist kein Waffenschein nötig.
  • Luftdruck- und CO2-Waffen: Das Führen ist erlaubnispflichtig; der kleine Waffenschein reicht dafür nicht.
  • Einhandmesser und feststehende Messer über 12 cm Klinge fallen unter das Führverbot nach § 42a WaffG – außer bei berechtigtem Interesse (z. B. Beruf, Sport, Jagd) oder im verschlossenen Behältnis.
  • Seit dem 31.10.2024 dürfen auf Volksfesten, Märkten, Sportveranstaltungen und ähnlichen öffentlichen Veranstaltungen sowie im Fernverkehr grundsätzlich keine Messer jeder Art geführt werden. Viele Städte haben zusätzliche Waffen- und Messerverbotszonen.

Schießen: nur, wo es erlaubt ist

Schießen ist außerhalb von zugelassenen Schießstätten grundsätzlich erlaubnispflichtig – auch mit kleinem Waffenschein. Ausnahmen gibt es unter anderem für Notwehr sowie für das Schießen im eigenen befriedeten Besitztum mit Zustimmung des Hausrechtsinhabers, sofern die Geschosse das Grundstück nicht verlassen können (etwa mit Luftdruckwaffen bis 7,5 Joule oder mit reiner Kartuschenmunition). Pyrotechnische Munition zu Silvester darf vom eigenen Grundstück abgeschossen werden, wenn sie das Grundstück nicht verlässt.

Sicher aufbewahren

Auch freie Waffen und Munition müssen so verwahrt werden, dass Kinder, Jugendliche unter 18 und Unbefugte nicht herankommen. Ein verschlossenes Behältnis reicht dafür aus.

Mehr Details

Alle Regeln mit den genauen Paragrafen finden Sie auf unserer Seite Waffenrechtliche Hinweise. Passende Artikel finden Sie in der Kategorie Freie Waffen. Bei Fragen helfen wir gern weiter.

Hinweis: Dieser Beitrag gibt einen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist das jeweils aktuelle Waffengesetz.

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