Automatikmesser
Automatikmesser öffnen sich auf Knopfdruck – schnell und mit einer Hand. Bei X-Hunter finden Sie Spring- und OTF-Messer von Böker Plus, etwa aus der Kalashnikov-Serie, sowie Rettungsmesser mit Glasbrecher.
BKA-Freigabe und Springmesser-Verbot
Fast alle Springmesser in unserem Sortiment haben eine Freigabe des BKA – den Hinweis finden Sie am jeweiligen Artikel. Für Springmesser ohne diese Freigabe gilt seit dem 31.10.2024 ein Umgangs- und Besitzverbot: Sie sind verbotene Gegenstände und nach Anlage 2 zum Waffengesetz, Abschnitt 1 Nummer 1.4.1, nur noch Personen erlaubt, die ein berechtigtes Interesse an der einhändigen Nutzung haben oder sie für Beruf (z. B. Jagd, Handwerk) oder Sport (z. B. Segeln, Bergsteigen) benötigen. Solche Messer geben wir nur an berechtigte Personen ab; der Hinweis steht dann in der Artikelbeschreibung.
Beim Führen in der Öffentlichkeit gilt § 42a WaffG: Einhandmesser und feststehende Messer mit einer Klinge über 12 cm dürfen nur mit berechtigtem Interesse geführt werden; außerdem gibt es Waffen- und Messerverbotszonen.
Gesuchter Artikel nicht im Shop?
Das heißt aber nicht, dass wir den Artikel nicht besorgen können. Hier finden Sie alle Marken, die wir führen, stöbern Sie am besten durch die Kataloge unserer Zulieferer.
Senden Sie uns einfach eine Nachricht mit dem gesuchten Artikel an kontakt@x-hunter.de, oder nutzen Sie das Kontaktformular. Wir machen Ihnen dann ein Angebot.
Automatikmesser kaufen beim Fachhändler
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Automatikmesser öffnen sich auf Knopfdruck – schnell und mit einer Hand. Bei X-Hunter finden Sie Spring- und OTF-Messer von Böker Plus, etwa aus der Kalashnikov-Serie, sowie Rettungsmesser mit Glasbrecher.
BKA-Freigabe und Springmesser-Verbot
Fast alle Springmesser in unserem Sortiment haben eine Freigabe des BKA – den Hinweis finden Sie am jeweiligen Artikel. Für Springmesser ohne diese Freigabe gilt seit dem 31.10.2024 ein Umgangs- und Besitzverbot: Sie sind verbotene Gegenstände und nach Anlage 2 zum Waffengesetz, Abschnitt 1 Nummer 1.4.1, nur noch Personen erlaubt, die ein berechtigtes Interesse an der einhändigen Nutzung haben oder sie für Beruf (z. B. Jagd, Handwerk) oder Sport (z. B. Segeln, Bergsteigen) benötigen. Solche Messer geben wir nur an berechtigte Personen ab; der Hinweis steht dann in der Artikelbeschreibung.
Beim Führen in der Öffentlichkeit gilt § 42a WaffG: Einhandmesser und feststehende Messer mit einer Klinge über 12 cm dürfen nur mit berechtigtem Interesse geführt werden; außerdem gibt es Waffen- und Messerverbotszonen.
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