Cold Steel Grosses Messer, Bauernschwert mit Scheide

CST-88GMS

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Grosses Messer mit Scheide

In deutschen Landen als Großes Messer bekannt, wurde dieses Schwert in den alten Zeiten in ganz Mittel- und Nordeuropa gleichermaßen von Junkern und Bauern benutzt, um Heim und Herd von Wegelagerern, Mördern, Briganten und sonstigen Gestalten von üblem Ruf zu schützen.

Dank seiner stattlichen, breiten Klinge und seines großzügig ausgelegten Griffes konnte es sowohl ein- als auch zweihändig geführt werden. Damit war es sogar möglich, durch Kettenrüstung zu schneiden oder einen Mann mit einem einzigen Schlag in der Mitte durchzuhauen.
60iese Version dieser schlichten und eleganten, dennoch besonders leistungsfähigen Waffe kommt aus dem Hause Cold Steel®. Ihre aus Karbonstahl 1060 handgeschmiedete Klinge ist so scharf, dass man mit einem einzigen Hieb ein Telefonbuch zerschneiden kann. Die Parierstange und der stattliche Knauf sind aus gebläutem Stahl gefertigt. Die Griffschalen aus Holz sind mit der bis zum Knauf durchgeschmiedeten Angel vernietet.

Für Komfort und Sicherheit sorgt eine robuste, schöne Holzscheide mit schwarzem Lederbezug. Passend zu Parierstange und Knauf ist die Scheide mit einem Ortband und einem Mundblech aus gebläutem Stahl verstärkt.

Details:
- Klingenmaterial: 1060er Karbonstahl
- Gesamtlänge: ca. 107,3 cm
- Grifflänge: ca. 26 cm
- Klingenlänge: ca. 81,3 cm
- Klingenstärke: ca. 5,1 mm
- Gewicht: ca. 1814 g
- Inkl. Lederscheide mit gebläuten Stahlbeschlägen
- Cold Steel® Artikelnummer: 88GMS

CST-88GMS
5 Artikel

Artikel-IdNr.

EAN13
705442004738

Hersteller Information

Eingetragene Marke: Cold Steel

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Gehrn 4
25596 Wacken
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Tel.: +4948279983900
E-Mail: info@battlemerchant.com

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Bei Messern, Klingen, Werkzeugen, scharfen oder spitzen Gegenständen besteht Schnitt-, Stich- und Verletzungsgefahr. Fassen Sie scharfe Kanten oder Spitzen nicht ungeschützt an und verwenden Sie geeignete Schutzhüllen, Sicherungen oder Verpackungen.

Bei Schusswaffen, wesentlichen Waffenteilen, Zubehör und Munition gelten zusätzlich die besonderen Vorschriften des Waffenrechts, Beschussrechts, Sprengstoffrechts sowie sonstiger einschlägiger Regelungen. Schusswaffen sind stets so zu behandeln, als seien sie geladen. Richten Sie Waffen niemals auf Menschen oder Tiere, sofern dies nicht in einer gesetzlich zulässigen Notwehr-, Jagd- oder Schießsportsituation erforderlich ist. Munition ist getrennt, sicher und unzugänglich für Unbefugte aufzubewahren.

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