Langschwert des Heiligen Römischen Reiches 14. Jahrhundert, Royal Armouries Collection
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Langschwert des Heiligen Römischen Reiches, 14. Jhd
Das historische Original dieses Anderthalbhänders wurde zwischen Mitte und Ende des 14. Jahrhunderts datiert. Es wurde im Bodensee, am Dreiländereck zwischen Österreich, Deutschland und der Schweiz gefunden und ist in der Royal Armouries Collection (Objektnummer IX.1106) zu sehen. Ritterschwerter wie dieses wurden in der zweiten Hälfte des 14. Jahrhunderts in ganz Europa verwendet. Einsatz fanden sie zum Beispiel bei der Schlacht von Sempach im Jahre 1386.
Dieses Bastardschwert hat eine steife, spitz zulaufende, zweischneidige Klinge mit einem spitzen Ort und ein Griffstück, das ein- oder zweihändig geführt werden kann. Die Klinge hat einen einfachen, abgeflachten, rautenförmigen Querschnitt. Der imposante, große Scheibenknauf hingegen weist eine komplexe und raffinierte Formgebung auf.
Dieser Schwerttyp wurde vermutlich von gepanzerten Männern und Rittern verwendet, in der Regel einhändig zu Pferd oder zweihändig zu Fuß. Dieses Schwert scheint aufgrund der bemerkenswerten Biegesteifheit und Masse der Klinge ganz auf den gepanzerten Kampf und das Halfswording (das Greifen der Klinge mit einer Hand) ausgelegt zu sein. In puncto Schneidengeometrie war die Klinge weniger fürs Schneiden gedacht, hatte aber eine große Präsenz im Schlag. Ebenso konnte der schwere Knauf effizient für Hiebe im Nahkampf eingesetzt werden.
Die Klinge dieser Replik wurde von einem erfahrenen Schmied handgefertigt. Sie besteht aus 1080er Kohlenstoffstahl, wurde gehärtet und ist für eine optimale Gewichtsverteilung distal verjüngt.
Die Scheide mit Holzkern ist mit Leder bezogen. Die Spitze ist mit einem Ortblech aus Messing verstärkt, welches mit einer für die Zeit typischen Aussparung verziert ist. Am Mund bedeckt das Leder einen Teil der Parierstange in Höhe der Fehlschärfe.
Im Lieferumfang sind ein Echtheitszertifikat und ein Poliertuch enthalten.
Details:
- Material: Carbonstahl 1080
- Gesamtlänge: ca. 111,8 cm
- Klingenlänge: ca. 86,36 cm
- Gewicht: ca. 1,81 kg
- Inkl. Lederscheide
- Hersteller-Artikelnummer: 501832
Hersteller Information
Verantwortlicher Wirtschaftsakteur gemäß EU-Verordnung:
Haller Stahlwarenhaus GmbH
Am Gartennest 1
74544 Michelbach/Bilz
Tel.: 0791/47003
Fax: 0791/47005
E-Mail: info@haller-stahlwaren.de
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Dieses Produkt darf ausschließlich bestimmungsgemäß und unter Beachtung aller gesetzlichen Vorschriften, der Herstellerangaben sowie der beiliegenden Bedienungs-, Sicherheits- und Warnhinweise verwendet werden. Unsachgemäße Verwendung, falsche Lagerung, fehlerhafte Montage oder unbefugte Weitergabe können zu schweren Verletzungen, Sachschäden oder straf- bzw. ordnungsrechtlichen Folgen führen.
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Bei Messern, Klingen, Werkzeugen, scharfen oder spitzen Gegenständen besteht Schnitt-, Stich- und Verletzungsgefahr. Fassen Sie scharfe Kanten oder Spitzen nicht ungeschützt an und verwenden Sie geeignete Schutzhüllen, Sicherungen oder Verpackungen.
Bei Schusswaffen, wesentlichen Waffenteilen, Zubehör und Munition gelten zusätzlich die besonderen Vorschriften des Waffenrechts, Beschussrechts, Sprengstoffrechts sowie sonstiger einschlägiger Regelungen. Schusswaffen sind stets so zu behandeln, als seien sie geladen. Richten Sie Waffen niemals auf Menschen oder Tiere, sofern dies nicht in einer gesetzlich zulässigen Notwehr-, Jagd- oder Schießsportsituation erforderlich ist. Munition ist getrennt, sicher und unzugänglich für Unbefugte aufzubewahren.
Prüfen Sie das Produkt vor jeder Verwendung auf Beschädigungen, Verschleiß, festen Sitz und ordnungsgemäßen Zustand. Verwenden Sie beschädigte, veränderte oder nicht eindeutig sichere Produkte nicht weiter. Änderungen, Umbauten oder Reparaturen dürfen nur im rechtlich zulässigen Rahmen und, soweit erforderlich, durch fachkundige Personen erfolgen.
Beachten Sie stets die für Ihr Land und Ihren Verwendungszweck geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Der Erwerb, Besitz, Transport und die Verwendung bestimmter Produkte können erlaubnispflichtig, altersbeschränkt oder verboten sein.
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