Fudo Migoto Nakiri Hocho Gemüsemesser Damast VG10
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Seit über 1000 Jahren werden in Fernost hochwertige Klingen geschmiedet. Noch heute setzen die Meister diese alte Tradition der Klingenfertigung fort. Mit 67 Lagen gehört diese Serie zu den Spitzenerzeugnissen am Markt. Als Griffmaterial wird der Hygienisch umbedenkliche und äußerst robuste G10 verwendet. Der Kern der Klinge besteht aus VG 10 Stahl mit einer Rockwellhärte von ca. 60 Grad. Auf beiden Seiten sind jeweils 33 stabilisierende Lagen Damaststahl aufgeschmiedet. Die Damastklinge bietet höchste Schneidleistung bei größtmöglicher Flexibilität.
Das klassische Gemüsemesser.
Klingenstahl: Damast VG10 rostfrei
Griffmaterial: G10
Klingenlänge: 175 mm
Gesamtlänge: 320 mm
Gewicht: 300 g
Hersteller Information
Verantwortlicher Wirtschaftsakteur gemäß EU-Verordnung:
Haller Stahlwarenhaus GmbH
Am Gartennest 1
74544 Michelbach/Bilz
Deutschland
Tel.: 0791/47003
E-Mail: info@haller-stahlwaren.de
Sicherheits- und Warnhinweise
Dieses Produkt darf ausschließlich bestimmungsgemäß und unter Beachtung aller gesetzlichen Vorschriften, der Herstellerangaben sowie der beiliegenden Bedienungs-, Sicherheits- und Warnhinweise verwendet werden. Unsachgemäße Verwendung, falsche Lagerung, fehlerhafte Montage oder unbefugte Weitergabe können zu schweren Verletzungen, Sachschäden oder straf- bzw. ordnungsrechtlichen Folgen führen.
Das Produkt ist kein Spielzeug und darf nicht in die Hände von Kindern oder unbefugten Personen gelangen. Bewahren Sie das Produkt stets sicher, trocken, verschlossen und für Unbefugte unzugänglich auf. Verwenden Sie das Produkt nur, wenn Sie mit der sicheren Handhabung vertraut sind und die rechtlichen Voraussetzungen für Erwerb, Besitz und Nutzung erfüllen.
Bei Messern, Klingen, Werkzeugen, scharfen oder spitzen Gegenständen besteht Schnitt-, Stich- und Verletzungsgefahr. Fassen Sie scharfe Kanten oder Spitzen nicht ungeschützt an und verwenden Sie geeignete Schutzhüllen, Sicherungen oder Verpackungen.
Bei Schusswaffen, wesentlichen Waffenteilen, Zubehör und Munition gelten zusätzlich die besonderen Vorschriften des Waffenrechts, Beschussrechts, Sprengstoffrechts sowie sonstiger einschlägiger Regelungen. Schusswaffen sind stets so zu behandeln, als seien sie geladen. Richten Sie Waffen niemals auf Menschen oder Tiere, sofern dies nicht in einer gesetzlich zulässigen Notwehr-, Jagd- oder Schießsportsituation erforderlich ist. Munition ist getrennt, sicher und unzugänglich für Unbefugte aufzubewahren.
Prüfen Sie das Produkt vor jeder Verwendung auf Beschädigungen, Verschleiß, festen Sitz und ordnungsgemäßen Zustand. Verwenden Sie beschädigte, veränderte oder nicht eindeutig sichere Produkte nicht weiter. Änderungen, Umbauten oder Reparaturen dürfen nur im rechtlich zulässigen Rahmen und, soweit erforderlich, durch fachkundige Personen erfolgen.
Beachten Sie stets die für Ihr Land und Ihren Verwendungszweck geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Der Erwerb, Besitz, Transport und die Verwendung bestimmter Produkte können erlaubnispflichtig, altersbeschränkt oder verboten sein.
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