Fudo Kombi-Abziehstein Körnung 1000/3000

82193
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Dieser synthetische Abziehstein hat durch sein offenporiges Gefüge und die homogene Partikeleinlagerung eine hohe Schärfleistung. Er ist nur mit Wasser zu verwenden und eignet sich nicht ausschließlich für japanische Kochmesser. Vor Gebrauch sollte der Stein 10 bis 15 Minuten lang im Wasser liegen. Auch während des Schleifens sollte der Stein regelmäßig benetzt werden.

Körnungen bis 1000 sind für den Nachschliff geeignet, höhere Körnungen ab 3000 sorgen für einen feinen Abzug der Klinge.

Dieser Kombi-Abziehstein wird auf einem rutschfesten Gummisockel geliefert.

Körnung: 1000/3000
Maße: 180 x 60 x 27 mm
Gewicht: 645 g
82193
2 Artikel

Artikel-IdNr.

EAN13
4050346821933

Hersteller Information

Verantwortlicher Wirtschaftsakteur gemäß EU-Verordnung:
Haller Stahlwarenhaus GmbH
Am Gartennest 1
74544 Michelbach/Bilz
Deutschland
Tel.: 0791/47003
E-Mail: info@haller-stahlwaren.de

Sicherheits- und Warnhinweise

Dieses Produkt darf ausschließlich bestimmungsgemäß und unter Beachtung aller gesetzlichen Vorschriften, der Herstellerangaben sowie der beiliegenden Bedienungs-, Sicherheits- und Warnhinweise verwendet werden. Unsachgemäße Verwendung, falsche Lagerung, fehlerhafte Montage oder unbefugte Weitergabe können zu schweren Verletzungen, Sachschäden oder straf- bzw. ordnungsrechtlichen Folgen führen.

Das Produkt ist kein Spielzeug und darf nicht in die Hände von Kindern oder unbefugten Personen gelangen. Bewahren Sie das Produkt stets sicher, trocken, verschlossen und für Unbefugte unzugänglich auf. Verwenden Sie das Produkt nur, wenn Sie mit der sicheren Handhabung vertraut sind und die rechtlichen Voraussetzungen für Erwerb, Besitz und Nutzung erfüllen.

Bei Messern, Klingen, Werkzeugen, scharfen oder spitzen Gegenständen besteht Schnitt-, Stich- und Verletzungsgefahr. Fassen Sie scharfe Kanten oder Spitzen nicht ungeschützt an und verwenden Sie geeignete Schutzhüllen, Sicherungen oder Verpackungen.

Bei Schusswaffen, wesentlichen Waffenteilen, Zubehör und Munition gelten zusätzlich die besonderen Vorschriften des Waffenrechts, Beschussrechts, Sprengstoffrechts sowie sonstiger einschlägiger Regelungen. Schusswaffen sind stets so zu behandeln, als seien sie geladen. Richten Sie Waffen niemals auf Menschen oder Tiere, sofern dies nicht in einer gesetzlich zulässigen Notwehr-, Jagd- oder Schießsportsituation erforderlich ist. Munition ist getrennt, sicher und unzugänglich für Unbefugte aufzubewahren.

Prüfen Sie das Produkt vor jeder Verwendung auf Beschädigungen, Verschleiß, festen Sitz und ordnungsgemäßen Zustand. Verwenden Sie beschädigte, veränderte oder nicht eindeutig sichere Produkte nicht weiter. Änderungen, Umbauten oder Reparaturen dürfen nur im rechtlich zulässigen Rahmen und, soweit erforderlich, durch fachkundige Personen erfolgen.

Beachten Sie stets die für Ihr Land und Ihren Verwendungszweck geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Der Erwerb, Besitz, Transport und die Verwendung bestimmter Produkte können erlaubnispflichtig, altersbeschränkt oder verboten sein.

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