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Brenner BF18 Black Bockdoppelflinte Kaliber 12/76

BRE06-0010

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Brenner BF18 Black Bockdoppelflinte im Kaliber 12/76

Die Bockdoppelflinte aus dem Hause Brenner ist die ideale Waffe für Jäger und Sportschützen, die Wert auf Design, Tradition und moderne Technologien legen.
Der Schaft wurde aus ausgesuchtem Walnussholz gefertigt und die Basküle wird hier in Schwarz angeboten.
Ausgeliefert wird die Brenner Black in einem hochwertigen Kunststoffkoffer mit Zahlenschloss.

 
Technische Daten der Brenner Black BF18:

Kaliber: 12/76
Lauflänge: 71cm oder 76cm
Basküle: Stahl, Schwarz
Schaft: Walnussholz
Abzug: selektiver Einabzug
Verschluss: Flankenverschluss
Gewicht: 3300g
Chokes: 1/1, 3/4, 1/2, 1/4
Visier: rotes Leuchtkorn
Ejektoren
Stahlschrotbeschuss

BRE06-0010

Technische Daten

Kategorie
Bockdoppelflinte
Kaliber
12/76

Hersteller Information

Verantwortlicher Wirtschaftsakteur gemäß EU-Verordnung:
Waffen Schumacher GmbH
Adolf-Dembach-Straße 4
47829 Krefeld
Deutschland
Tel.: +49(0)2151-45777-0
E-Mail: info@waffenschumacher.com

Sicherheits- und Warnhinweise

Dieses Produkt darf ausschließlich bestimmungsgemäß und unter Beachtung aller gesetzlichen Vorschriften, der Herstellerangaben sowie der beiliegenden Bedienungs-, Sicherheits- und Warnhinweise verwendet werden. Unsachgemäße Verwendung, falsche Lagerung, fehlerhafte Montage oder unbefugte Weitergabe können zu schweren Verletzungen, Sachschäden oder straf- bzw. ordnungsrechtlichen Folgen führen.

Das Produkt ist kein Spielzeug und darf nicht in die Hände von Kindern oder unbefugten Personen gelangen. Bewahren Sie das Produkt stets sicher, trocken, verschlossen und für Unbefugte unzugänglich auf. Verwenden Sie das Produkt nur, wenn Sie mit der sicheren Handhabung vertraut sind und die rechtlichen Voraussetzungen für Erwerb, Besitz und Nutzung erfüllen.

Bei Messern, Klingen, Werkzeugen, scharfen oder spitzen Gegenständen besteht Schnitt-, Stich- und Verletzungsgefahr. Fassen Sie scharfe Kanten oder Spitzen nicht ungeschützt an und verwenden Sie geeignete Schutzhüllen, Sicherungen oder Verpackungen.

Bei Schusswaffen, wesentlichen Waffenteilen, Zubehör und Munition gelten zusätzlich die besonderen Vorschriften des Waffenrechts, Beschussrechts, Sprengstoffrechts sowie sonstiger einschlägiger Regelungen. Schusswaffen sind stets so zu behandeln, als seien sie geladen. Richten Sie Waffen niemals auf Menschen oder Tiere, sofern dies nicht in einer gesetzlich zulässigen Notwehr-, Jagd- oder Schießsportsituation erforderlich ist. Munition ist getrennt, sicher und unzugänglich für Unbefugte aufzubewahren.

Prüfen Sie das Produkt vor jeder Verwendung auf Beschädigungen, Verschleiß, festen Sitz und ordnungsgemäßen Zustand. Verwenden Sie beschädigte, veränderte oder nicht eindeutig sichere Produkte nicht weiter. Änderungen, Umbauten oder Reparaturen dürfen nur im rechtlich zulässigen Rahmen und, soweit erforderlich, durch fachkundige Personen erfolgen.

Beachten Sie stets die für Ihr Land und Ihren Verwendungszweck geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Der Erwerb, Besitz, Transport und die Verwendung bestimmter Produkte können erlaubnispflichtig, altersbeschränkt oder verboten sein.

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